Partnerprogramm „Einer von uns“

Bedingungen des Partnerprogramms „Einer von uns“

1. Anbieter

Betreiber von einervon83millionen.com (Angaben siehe Impressum).

2. Teilnahme für Vereine

Teilnehmen können Sportvereine mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Die Anmeldung ist kostenlos. Jeder Verein erhält einen eigenen Vereinscode. Mit der Anmeldung räumt der Verein uns das Recht ein, Vereinsnamen und Wappen für die Vereinsartikel (z. B. Trainingsshirt, Turnbeutel) zu verwenden, die über den Vereinscode bestellt werden. Der Verein versichert, hierzu berechtigt zu sein. Die Freigabe kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

3. Vereinsumsatz

Als Vereinsumsatz zählen die bezahlten Warenbestellungen mit dem Vereinscode (brutto, abzüglich Rabatte, Versand, Widerrufe und Stornierungen). Mitgliedsbeiträge für den Club zählen nicht zum Vereinsumsatz.

4. Belohnung des Vereins

Der Verein wählt bei der Anmeldung eine der beiden Belohnungen: (a) einen Trikotsatz (Trikot und Hose mit Vereinswappen und Nummern, bis zu 14 Sätze) für eine Jugendmannschaft, sobald in einer Saison (1.7.–30.6.) 1.500 € Vereinsumsatz erreicht sind (Basis-Ausführung) bzw. 2.500 € (Premium-Ausführung JAKO); oder (b) 10 % Provision auf den Vereinsumsatz, abgerechnet monatlich ab 25 € Guthaben. Zusätzlich erhält der Verein für jede aktive Kids-Mitgliedschaft, die ihn als Verein gewählt hat, monatlich 1,50 € (erstes Kind) bzw. 1 € (Geschwisterkind).

4a. Trikotsatz kaufen und Guthaben

Vereine können Trikotsätze auch direkt kaufen. Der Vereinsanteil aus den Club-Mitgliedschaften wird als Club-Guthaben geführt und kann auf Wunsch auf einen Trikotsatz-Kauf angerechnet werden; eine Barauszahlung des Guthabens erfolgt dann nicht.

5. Werber

Wer einen Verein in das Programm bringt, erhält einmalig eine Cap nach Wahl, sobald der Verein seine erste bezahlte Bestellung hat. Es gibt keine Provision auf Anmeldungen und keine Vergütung für Vereine oder Personen, die ein geworbener Verein seinerseits wirbt (nur eine Ebene).

6. Steuern

Provisionen sind für den Verein Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Für die steuerliche Behandlung ist der Empfänger selbst verantwortlich.

7. Werbung durch Vereine

Vereine dürfen ihren Code bei Mitgliedern, Eltern und Fans bewerben. Unzulässig sind unerbetene Massenmails, irreführende Aussagen sowie die Nutzung fremder Marken, Namen oder Bilder von Personen.

8. Laufzeit

Die Teilnahme kann von beiden Seiten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beendet werden. Bis dahin erworbene Ansprüche bleiben bestehen.